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Die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Nachhaltige Entwicklung ist der Schlüssel für unsere gemeinsame Zukunft. Nur der angemessene Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, sozialem Zusammenhalt und Schutz der natürlichen Ressourcen kann die Lebensgrundlagen auf unserem Planeten dauerhaft bewahren und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Mit der Agenda 2030 hat die Weltgemeinschaft 17 globale Nachhaltigkeitsziele, die «Sustainable Development Goals», SDGs, für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung formuliert. Die SDGs stellen für alle Regierungen, aber auch für die Zivilgesellschaft, für Privatunternehmen und die Wissenschaft einen wichtigen Handlungsrahmen dar.

 

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SDG 10

Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern

10.1: Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten

10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern

10.3: Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Massnahmen in dieser Hinsicht

10.4: Politische Massnahmen beschliessen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Massnahmen, und schrittweise grössere Gleichheit erzielen

10.5: Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken

10.6: Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen

10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik

10.a: Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden

10.b: Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschliesslich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am grössten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen

10.c: Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen

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